Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Bewährungshelferin/Bewährungshelfer
Volltext
Wenn Sie in Deutschland als Bewährungshelferin oder Bewährungshelfer arbeiten wollen, brauchen Sie eine staatliche Anerkennung als Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin / Sozialpädagoge .
Auch wenn Sie einen Abschluss als Sozialarbeiterin / Sozialarbeiter oder Sozialpädagogin / Sozialpädagoge im Ausland erworben haben, können Sie in Deutschland die staatliche Anerkennung beantragen
Erforderliche Unterlagen
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
- tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
- Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
- Identitätsnachweis
- im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
- Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
- ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit
Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.