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Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung nach Bundesrecht
[Nr.99088002016001 ]

Volltext

Neben den reglementierten Berufen gibt es auch weitere, die über ein Bundesgesetz geregelt sind. Falls Sie für diese eine Anerkennung benötigen, können Sie sich direkt an die zuständige Stelle wenden und einen elektronischen Antrag stellen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen, soweit Sie im Bundesland Niedersachsen tätig werden möchten.
Für eine Anerkennung in einem anderen Bundesland nutzen Sie den Anerkennungs-Finder im Informationsportal »Anerkennung in Deutschland«.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind abhängig von der anzuerkennenden Berufsqualifikation. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.01.2016
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport