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Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
[Nr.99129011005000 ]
Volltext
Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.