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Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung Entsperrung
[Nr.99008004063002 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen. Telefonisch ist das Entsperren nicht möglich.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Es gibt keine Bearbeitungsdauer.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Ansprechpunkt

Sie können einen gesperrten elektronischen Identitätsnachweis (Online-Ausweisfunktion) ausschließlich über die zuständige Personalausweisbehörde entsperren lassen.

Zuständige Stelle

Die zuständige Personalausweisbehörde