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Erteilung von Informationen zum Personalausweis
[Nr.99008001013000 ]
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 11.03.2025
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ansprechpunkt
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.