Fernlehrgänge Mitteilung von wesentlichen Änderungen
[Nr.99131020000003 ]
Volltext
Wesentliche Änderungen der tatsächlichen Umstände, die für die Zulassung von Fernlehrgängen maßgebend sind, hat die Veranstalterin/der Veranstalter unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Kultusministerium
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.