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Kinderzuschlag
[Nr.99107016000000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Eltern und Alleinerziehende können einen Kinderzuschlag für ihre unverheirateten unter 25 Jahre alten Kinder bekommen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.01.2017
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung