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Kircheneintritt: Erklärung

Urheber

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Volltext

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Verfahrensablauf

Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.01.2014
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Finanzministerium