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Prozesskostenhilfe: Bewilligung
[Nr.99046008017000 ]

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.

Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:

  • Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
  • Verwaltungsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht oder Rechtsanwalt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

  • durch Amtsgericht

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.12.2007
Fachlich freigegeben durch:

Justizministerium Niedersachsen

Zuständige Stelle

Amtsgericht oder Rechtsanwalt.