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Weiterbildungsstätte für Heilberufe in der Pflege Zulassung
Volltext
Der Betrieb einer Weiterbildungsstätte für Heilberufe in der Pflege ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Voraussetzungen
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Die jeweilige Weiterbildung wird hauptberuflich von einer Person geleitet, die
- berechtigt ist, die zugehörige Weiterbildungsbezeichnung zu führen, oder
- über eine andere geeignete fachliche Qualifikation verfügt, und
- über eine pädagogische Qualifikation verfügt.
- Die Weiterbildungsstätte verfügt über Lehrkräfte in ausreichender Zahl
- Die Weiterbildungsstätte verfügt über die erforderlichen Räume und sonstigen erforderlichen Sachmittel, insbesondere Lehr- und Lernmittel.
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Die Weiterbildungsstätte weisst die Zusammenarbeit mit einer ausreichenden Anzahl von Einrichtungen nach, die für die Praktika
- zur Verfügung stehen und die fachlichen Voraussetzungen erfüllen und
- die Anleitung nach § 3 Absatz 6 Satz 1 sicherstellen.
Erforderliche Unterlagen
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Leiter der Weiterbildung
- Nachweis der Berechtgung des Führens der zur Weiterbildung gehörenden Weiterbildungsbezeichnung
- Nachweis der fachlichen Qualifikation
- Nachweis der pädagogischen Qualifikation
- Nachweis der ausreichenden Zahl von Lehrkräften
- Nachweis der erforderlichen Räume und sontsitge erforderlichen Sachmittel
- Nachweis einer ausreichenden Anzahlt von Einrichtungen mit denen für Praktika zusammengearbeitet wird