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Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
[Nr.99115005011002 ]

Volltext

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.02.2016
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Bearbeitungsdauer

  • 0 Tag(e)
    • sofortige Bearbeitung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal