Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Absatz 1 Baugesetzbuch).
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan (aufzustellen und zu ändern durch die Samtgemeinde Baddeckenstedt) und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan (aufzustellen und zu ändern durch die jeweils betroffene Gemeinde).
Oberstes Ziel ist es, durch Maßnahmen der Bauleitplanung eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erreichen.
Aufstellung des Bebauungsplanes "Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr Haverlah"
Bekanntmachung DGH und FW Haverlah
19. Änderung Flächennutzungsplanes
Umweltbericht mit naturschutzrechtlicher Eingriffsbilanzierung
19. Änderung Flächennutzungsplanes - Begründung Teil A
Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Binder", Gemeinde Baddeckenstedt
Bekanntmachung Solarpark Binder (PDF, 1.2 MB)
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt
15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt (PDF, 1.4 MB)
Aufstellung des Bebauungsplanes "Windenergie", Gemeinde Haverlah
Aufhebung des Bebauungsplanes "Südstraße" mit örtlicher Bauvorschrift, Gemeinde Haverlah