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Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuches vorzubereiten und zu leiten (§ 1 Absatz 1 Baugesetzbuch).

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan (aufzustellen und zu ändern durch die Samtgemeinde Baddeckenstedt) und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan (aufzustellen und zu ändern durch die jeweils betroffene Gemeinde).

Oberstes Ziel ist es, durch Maßnahmen der Bauleitplanung eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu erreichen.


Laufende Verfahren: 

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt im Ortsteil Burgdorf und im Paralellverfahren
Aufstellung des Bebauungsplanes Feuerwehr Burgdorf der Gemeinde Burgdorf

Bekanntmachung


17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt / Aufstellung des Bebauungsplan Burgdorf Bahnhof (Fußballgolf) der Gemeinde Burgdorf

Bekanntmachung

Bebauungsplan Burgdorf-Bahnhof (Fußballgolf)


Bebauungsplan Burgdorf Bahnhof (Fußballgolf) Begründung

Flächennutzungsplan 17. Änderung Begründung

Flächennutzungsplan-17. Änderung Burgdorf-Bahnhof

Flächennutzungsplan-17. Änderung_Abgrenzung



19. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt
Aufstellung des Bebauungsplanes "Dorfgemeinschaftshaus und Feuerwehr Haverlah"

Bekanntmachung



Aufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Binder", Gemeinde Baddeckenstedt

Bekanntmachung Solarpark Binder (PDF, 1.2 MB)


15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt

15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt (PDF, 1.4 MB)


Aufstellung des Bebauungsplanes "Windenergie", Gemeinde Haverlah

Bekanntmachung Windenergie

Aufhebung des Bebauungsplanes "Südstraße" mit örtlicher Bauvorschrift, Gemeinde Haverlah

Bekanntmachung

18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Baddeckenstedt

Bekanntmachung