Hohe Corona-Fallzahlen: Zustellung der Quarantänebescheide verzögert sich - Maßnahmen werden mündlich angeordnet - Presseinformation Landkreis Wolfenbüttel
Sehr geehrte Damen und Herren,
es gibt immer mehr Corona-Neuinfektionen im Landkreis Wolfenbüttel. Das bedeutet für das Gesundheitsamt im Landkreis einen hohen Arbeitsaufwand. Daher können aktuell die Quarantänebescheide nur mit Verzögerung zugestellt werden.
Die Quarantäne wird während des Telefonats mit den betroffenen Personen mündlich durch das Gesundheitsamt ausgesprochen. Die jeweiligen Quarantäneverpflichtungen in den folgenden Fällen ergeben sich unmittelbar aus der Niedersächsischen SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung (www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html) und gelten bereits vor einem Anruf des Gesundheitsamtes: Ab Kenntnis über ein positives Selbsttest-, Schnelltest- oder PCR-Testergebnis, im Falle von typischen Symptomen mit angeordnetem PCR-Test, sowie ebenfalls bei Kenntnis einer per PCR-Test positiv getesteten Person im selben Hausstand oder als enge Kontaktperson zu einer per PCR-Test positiv getesteten Person – hier muss die Information durch die ursprünglich positiv getestete Person (Indexfall) an die Kontaktpersonen erfolgen.
Quarantänebescheid kommt per Post
Der Quarantänebescheid wird postalisch zugestellt und kann dem Arbeitgeber als Nachweis vorgelegt werden. Die mündliche Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt ist gültig und kann dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Das Gesundheitsamt bittet, von Anfragen zum Stand der Bearbeitung der Quarantänebescheide abzusehen.
Genesenennachweis wird mit Quarantänebescheid zugestellt
Die Genesenennachweise werden automatisch zusammen mit dem Quarantänebescheid versandt, sind aber erst 28 Tage nach dem positiven PCR-Testergebnis gültig.
Freundliche Grüße
Landkreis Wolfenbüttel / Die Landrätin
Referat 01 Steuerung, Kreisentwicklung und Kommunikation
Bahnhofstraße 11 / 38300 Wolfenbüttel