Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.
Ab dem 01.01.2024 ist es also nicht mehr möglich, für Kinder unter 12 Jahren einen Kinderreisepass mit einjähriger Gültigkeit zu beantragen. Auch Verlängerungen bereits ausgestellter Dokumente sind dann nicht mehr möglich.
Alle bis dahin ausgestellten, noch gültigen Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit!
Als Alternative zum bisherigen Kinderreisepass stehen ab Januar 2024 folgende Dokumente zur Verfügung:
- Personalausweis (Kosten: 22,80€, Gültigkeit von 6 Jahren.)
- Vorläufige Personalausweis (Kosten: 10,00€ Gültigkeit von 3 Monaten)
- Reisepass (Kosten: 37,50€, Gültigkeit von 6 Jahren)
- Vorläufiger Reisepass (Kosten: 26,00€ Gültigkeit von 1 Jahr)
- Expressreisepass (Kosten: 69,50€ Gültigkeit von 6 Jahren)
Unabhängig von der Gültigkeit obliegt es den Gesetzlichen Vertretern, ob das Bild noch aktuell genug ist und zum Erscheinungsbild des Kindes passt.
Bitte beachten Sie die entsprechenden Vorlaufzeiten, die für die Herstellung dieser Dokumente erforderlich sind!
Ein Personalausweis ist, in der Regel, innerhalb von 2 - 3 Wochen verfügbar.
Ein Reisepass hat eine Lieferzeit von 3 – 4 Wochen.
Die vorläufigen Dokumente werden von uns ausgestellt und können direkt mitgenommen werden.
Der Expressreisepass kann nach 3 - 4 Werktagen abgeholt werden.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an das Bürgerbüro unter: 05345 - 498-23, -24 od. -42 oder buergerbuero@baddeckenstedt.de