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Personalausweis Statusabfrage
[Nr.99008001015000 ]

Volltext

Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

ohne Gewähr

Voraussetzungen

Sie haben den Personalausweis beantragt

Verfahrensablauf

Den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises können Sie online, telefonisch, persönlich oder schriftlich abfragen.  

  • Online
    Folgen Sie dazu dem Onlinedienst und geben Sie die Seriennummer des beantragten Dokumentes ein. oder Sie scannen den ausgehändigten QR-Code mit Ihrem Handy. Die Seriennummer finden Sie auf dem bei der Antragstellung ausgehändigten Infoblatt .
  • Schriftlich
    Sie können den Status schriftlich (auch per Mail) abfragen. Die Beantwortung dauert bis zu einer Woche.
  • Telefonisch
    Sie können den Bestellstatus zu unseren Öffnungszeiten telefonisch abfragen und erhalten sofort eine Auskunft über den Status.
  • Persönlich
    Sie können den Status auch persönlich an der Information im Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord erfragen.
  • Wenn Sie eine E-Mail bei der Antragstellung mitgeteilt haben, werden Sie per Mail informiert, sobald der Personalausweis zur Abholung bereit liegt. 

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.