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Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
[Nr.99108020224000 ]

Volltext

Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Onlinedienste

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.10.2012

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal