Online-Terminvergabe für die KFZ-Zulassung


Die Kfz-Zulassungsstelle in unseren Verwaltungsräumen ist eine Außenstelle des Landkreises Wolfenbüttel. Hier werden nur die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger unserer Samtgemeinde bearbeitet.   

Unsere Zulassungsstelle arbeitet ausschließlich mit Terminvergaben. Eine vorherige Terminbuchung ist auf jeden Fall notwendig. Beachten Sie bitte, dass Termine bis auf Weiteres nur mittwochs von 08:30 - 12:00 Uhr vergeben werden. Nach erfolgreicher Terminbuchung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

In Ausnahmefällen (kein Internetzugang / keine Mailpostfach) können Sie eine telefonische Buchung unter der Rufnummer 05345 498-0 vornehmen. 

WichtigSollten Sie mehrere Anliegen zur Bearbeitung mitbringen, buchen Sie bitte die entsprechende Anzahl an Terminen. (je Vorgang einen Termin). 

Nicht mehr benötigte Zulassungstermine unbedingt über den Stornierungs-Link in Ihrer Bestätigungsmail oder telefonisch unter 05345/498-0 absagen.


Die Zulassung von Kraftfahrzeugen kann auch online erledigt werden. Nutzen Sie hierfür gern die KFZ-Online-Dienste des Landkreises Wolfenbüttel über unser Serviceportal


Vollmacht

Wenn Sie für eine andere Person ein Fahrzeug zulassen, benötigen Sie von dieser eine Vollmacht. Weiterhin ist ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten vorzulegen.

SEPA-Lastschriftmandat bei Zulassung in Vollmacht

Der Zulassungsbehörde muss für alle Zulassungen ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuersteuer für das Zollamt vorgelegt werden. Bitte benutzen Sie diesen Formularvorschlag, da der Inhalt des SEPA-Mandats vorgeschrieben ist.
Wichtig: Die Unterschrift des Girokontoinhabers ist bei Feld S13 erforderlich. Sollte der Girokontoinhaber nicht identisch mit dem Halter sein, so ist die Erklärung des/r Halters/in unbedingt erforderlich (letzte Reihe).


Zulassung auf Minderjährige

Bei Zulassung auf einen minderjährigen Fahrzeughalter ist eine schriftliche Einwilligungserklärung beider Erziehungsberechtigten vorzulegen. Die Personalausweise sind ebenfalls erforderlich.
Der entsprechende Vordruck steht im Downloadbereich auf baddeckenstedt.de zur Verfügung.

Wofür ist die Kfz-Zulassungsstelle der SG Baddeckenstedt zuständig ?

  • Pkw-/Anhänger-/Kraftrad-Neuzulassungen mit Zulassungsbescheinigung Teil II, außer Import-Fahrzeuge mit ausländischen Papieren
  • Gebrauchtfahrzeug-Zulassung mit Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt in Deutschland
  • Außerbetriebsetzung
  • Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung von jeglichen Fahrzeugarten ohne Änderung der Kennzeichenmaße
  • Adress- bzw. Namensänderung
  • Technische Änderungen – ohne Änderungen der Kennzeichenmaße
  • Beantragung von Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) durch den Fahrzeughalter

In unserer Zulassungsstelle werden NUR diese Anliegen bearbeitet. Für alle anderen Zulassungsvorgänge wenden sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt in Wolfenbüttel.