Ehrenamt
Ehrenamtliches Engagement ist ein unverzichtbarer Bestandteil unseres gesellschaftlichen Miteinanders.
Freiwillig Tätige im Ehrenamt leisten einen wertvolle Beitrag in sozialen, kulturellen, sportlichen und gemeinwohlorientierten Bereichen und tragen damit wesentlich zur Stärkung der Gemeinschaft bei.
Ihr Engagement ergänzt oftmals professionelle Strukturen, schafft zusätzliche Angebote und fördert so das solidarische und verantwortungsbewusste Zusammenleben in unserer Samtgemeinde.
Gleichstellungsbeauftragte
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art. 3 (2)
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine zentrale Herausforderung, um das Leben in unserem Land zukunftsfähig und gerecht zu gestalten. Dafür müssen Frauen und Männer auf dem gesamten Lebensweg die gleichen Chancen erhalten – gesellschaftlich, persönlich, beruflich und familiär.
Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen kommunaler Möglichkeiten bei.
Zum Beispiel durch:
- Beratung und Unterstützung der Verwaltung und des Rates, gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf innerhalb der Kommune zu erkennen und Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen.
- Bemühungen zur Umsetzung von Geschlechtergerechtigkeit von Frauen oder auch von Männern innerhalb der eigenen Verwaltung (Personal- und Organisationsfragen).
- Impulsgebung und Begleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit.
Weitere Informationen zum Thema Gleichstellung erhalten Sie in unserer Samtgemeindeverwaltung.
Die Stelle der Gleichstellungsbaeuaftragten ist aktuell nicht besetzt und ausgeschrieben. Sie können sich gern bei uns bewerben.
Migrationsbeauftragte
Die Migrationsbeauftragte der Samtgemeinde Baddeckenstedt Ansprechpartnerin für alle Themen, die Integration betreffen.
Sie unterstützt Migrantinnen und Migranten, Asylbewerber, Flüchtlinge und Aussiedler u.a. bei:
- Kontakten sowie bei der Bewältigung des Schriftverkehrs mit Ämtern und Behörden (ebenso Schulen, Kindertagesstätten, Arbeitgeber, Krankenkasse etc.)
- Beratung und Information über ausländerrechtliche Fragen und Angelegenheiten des Leistungsrechts und in Behördenangelegenheiten
- bei Arztbesuchen (Besorgen von Krankenscheinen, Auswahl der Ärzte, Begleitung zu Ärzten, sprachliche Hilfe bei Arztgesprächen)
- anhand des Aufzeigens von Hilfsangeboten (z.B. Kleiderkammer Baddeckenstedt etc.)
- der Einbindung in kulturelle Strukturen wie z. B. Aktivitäten der Kirchengemeinden, Sportvereine etc.
- der Sprachförderung (Einschätzung des Sprachförderbedarfs), ggf. Hilfsangebote unterbreiten
- der Teilnahme an Integrationskursen oder einer Sprachförderung außerhalb oder im Anschluss an einen Integrationskurs
Frau Raisa Findling: Detailseite
Migrationsbeauftragte
38271 Baddeckenstedt
Schöffenamt
Schöffen-/Jugendschöffenamt sollten folgende Voraussetzungen mitbringen:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit und ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
- Vollendung des 25. Lebensjahres, aber noch nicht des 70. Lebensjahres zu Beginn/Ende der 5jährigen Amtszeit
- Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Baddeckenstedt
- Ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
- nicht berufen werden sollen Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer, sowie Religionsdiener und Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind und die letzte Amtsperiode noch andauert.
- Ausgeschlossen sind weiterhin Personen , die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind oder in Vermögensverfall geraten sind
Zusätzliche Anforderungen für das Jugendschöffenamt
Die Jugendschöffen für die Jugendgerichte an Amts- und Landgerichten werden parallel zu den Schöffen in einem eigenen Verfahren gewählt.
Es gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen, jedoch zusätzlich, dass
- die Bewerber gem. §§ 35 Abs. 2 JGG erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein sollen.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Frau Bettels.
Frau Sandra Bettels: Detailseite
Samtgemeinde Baddeckenstedt
Innere Dienste / Personal / IT
Leitung Amt IV
Heerer Straße 28
38271 Baddeckenstedt
Bürgerinnen und Bürger im Richteramt : Datei in neuem Fenster öffnen
Broschüre des Niedersächsischen Justizministerium zum Thema Bürgerinnen und Bürger im Richteramt - Schöffinnen und Schöffen in der Strafjustiz in Niedersachsen -